Die vorliegenden Bedingungen für die Anmietung eines Fahrzeugs der Firma ALPHA HELLAS treten ab sofort in Kraft und gelten mit der Reservierungsbestätigung, die Sie von der Firma erhalten, als vereinbart. Sie sind Bestandteil des Mietvertrages, der zu Beginn des Mietverhältnisses unterzeichnet wird. Bitte lesen Sie daher die folgenden Bedingungen sorgfältig durch, bevor Sie das Fahrzeug reservieren
Der Fahrer des gemieteten Fahrzeugs kann jede Person sein, die das 23. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 2 Jahren im Besitz eines gültigen europäischen, griechischen oder internationalen Führerscheins ist. Fahrberechtigt sind nur die im Mietvertrag genannten Fahrer. Das Höchstalter ist 72 Jahre, welches mit einer Zusatzversicherung bis auf 80 Jahre erweitert werden kann.
Abholung des Fahrzeugs
Um das Fahrzeug abzuholen, muss der Fahrer bei sich haben:
Bei Erhalt des Fahrzeugs wird dem Fahrer der Mietvertrag ausgehändigt, den er lesen und nach Prüfung unterschreiben muss.
Der obige Mietvertrag enthält den inneren und äußeren Zustand des Fahrzeugs, die Kraftstoffmenge und alle bereitgestellten Leistungen, Zusatzausstattungen und Versicherungsleistungen.
Übergabe des Fahrzeugs
Das Mietfahrzeug wird bei Übergabe vom Fahrer und einem autorisierten Partner der Firma ALPHA HELLAS auf eventuelle Schäden überprüft. Der Fahrer ist verpflichtet, das gemietete Fahrzeug am vereinbarten Ort, am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit abzuliefern. Bei einer Verzögerung der Fahrzeugrückgabe von mehr als 2 Stunden gegenüber der vereinbarten Übergabezeit ist das Unternehmen berechtigt, je nach Fahrzeugkategorie einen zusätzlichen Miettag in Rechnung zu stellen.
Die Zahlung für das Mietfahrzeug erfolgt zu Beginn der Miete und wird der volle Mietbetrag bezahlt. Dieser Betrag beinhaltet nicht:
Für jeden zusätzlichen Kilometer, der über die im Mietvertrag enthaltene und im Mietvertrag angegebene Gesamtkilometer hinausgeht (KLM-ZULAGE), ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter den Betrag pro Kilometer zu zahlen, der im entsprechenden Abschnitt der offiziellen Preisliste des Vermieters angegeben ist. Die endgültige Gesamtberechnung der oben genannten Mehrkilometervergütung erfolgt am Ende der Mietzeit und der Übergabe des Fahrzeugs an den Vermieter, wobei der gesamte daraus resultierende Betrag vom Mieter sofort zu zahlen ist.
Hat der Mieter die Belastung seiner Kreditkarte als Zahlungsmittel gewählt, erklärt er sich damit einverstanden und erteilt dem Vermieter den Auftrag und die Vollmacht, die Kreditkarte mit dem fälligen Mietbetrag zu belasten. Der Mieter stimmt zu und akzeptiert die Belastung der oben genannten Kreditkarte für die Zahlung der Verwaltungsstrafen, die dem Fahrer des Fahrzeugs und des Autos während der Mietdauer auferlegt werden, sowie für die Zahlung von Schäden, die am Mietwagen festgestellt wurden.
Bei Erhalt des Fahrzeugs beträgt der Betrag:
Der Garantiebetrag kann per Kredit- oder Debitkarte (Visa- oder Mastercard) bezahlt werden und wird nach Beendigung des Mietverhältnisses und der Übergabe des Fahrzeugs, nachdem es auf eventuelle Schäden überprüft wurde, zurückerstattet oder zinslos freigegeben die Bedingung, dass diese Bedingungen ordnungsgemäß eingehalten werden und die Bedingungen des Mietvertrags.
Bis 24 Stunden vor Erhalt des Fahrzeugs können Sie die Reservierung kostenlos stornieren. Stornierungen von Reservierungen nach der 24 Stunden Frist vor Abholung des Fahrzeugs werden in Höhe des Mietwerts für den gesamten Zeitraum für das die Reservierung vorgenommen wurde, berechnet.
Alle Fahrzeuge von ALPHA HELLAS sind bei einer Versicherungsgesellschaft versichert. Diese Versicherung beinhaltet:
Der Mieter und / oder Fahrer haftet für alle Schäden, die sich während der Miete ergeben, es sei denn, Alpha Hellas ist in der Lage, die Kosten der Schäden an dem Fahrzeug von einem verantwortlichen Dritten zurückzubekommen. Diese Haftung kann meistens gegen Zahlung eines festgelegten Betrags pro Miettag ausgeschlossen werden (Vollkasko ohne Selbstbeteiligung).
Der Mieter und die autorisierten Fahrer sind voll verantwortlich und müssen alle Schäden, die nicht durch die entsprechenden Versicherungspolicen abgedeckt sind, vollständig ersetzen, es sei denn, sie akzeptieren die Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung Full Damage Waiver (FDW), gemäß der aktuellen Preisliste des Unternehmens.
Schäden am Unterboden sowie an Reifen sind im Grundpreis nicht abgedeckt, können durch den Abschluss der Reifen- & Unterbodenversicherung (RUV) versichert werden. Die Versicherung muß vor der Anmietung abgeschlossen werden und nur für die gesamte Mietdauer. Die Versicherung gilt nur auf befestigten Strassen (nicht bei Off-Road Fahrten)
Schäden am Fahrzeuginnenraum werden von keiner Versicherung gedeckt.
Im Falle eines Unfalls oder Schadens am Fahrzeug ist der Mieter verpflichtet, unabhängig von seinem Verschulden, unverzüglich das Unternehmen, sowie die zuständige Polizeibehörde, sowie den Unfallbetreuungsdienst des Versicherungsunternehmens, in dem das Fahrzeug versichert ist zu informieren um den Vorfall aufzeichnen zu lassen. Kommt der Mieter bzw. der Fahrer den vorstehenden Meldepflichten nicht nach und wird der Vorfall nicht protokolliert, haftet er vollumfänglich für etwaige Schäden.
Das Gepäck und andere Gegenstände des Mieters, des Fahrers und der anderen Insassen des Fahrzeugs sind nicht versichert und das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung für deren Verlust oder Beschädigung.
Versicherungen decken keine Schäden am Fahrzeug, die dadurch verursacht wurden, dass der Fahrer unter Alkohol- oder Rauschmitteleinfluss stand, gegen die Straßenverkehrsordnung grob verstieß oder wenn das Fahrzeug von einer Person gefahren wurde, die nicht als Fahrer in der Straßenverkehrsordnung aufgeführt ist Mietvertrag sowie im Fall, dass keine Aufzeichnung des Vorfalls von der Verkehrspolizei und dem Unfalldienst der Versicherungsgesellschaft, bei der die Fahrzeuge von Alpha Hellas versichert sind, vorgelegt wird. In diesen Fällen haften der Mieter bzw. der Fahrer gesamtschuldnerisch für den gesamten Schaden.
Eine Fahrzeugreservierung sichert die Fahrzeugkategorie und nicht ein bestimmtes Modell. Das Fahrzeug hat die vorgeschriebene technische Abnahme bestanden. Bei einem Ausfall des Fahrzeugs während der Mietzeit kann der Mieter oder Fahrer das Fahrzeug nach Zustimmung des Unternehmens zur Überprüfung in eine autorisierte Werkstatt bringen. Die Besichtigungskosten trägt das Unternehmen bei Vorlage der Originalrechnungen, wenn nachgewiesen wird, dass der Schaden nicht auf ein Verschulden des Mieters oder Fahrers zurückzuführen ist.
Kostenlose Leistungen
Kraftstoff ist nicht im Mietpreis enthalten. Der Mieter oder Fahrer muss das Auto mit der gleichen Kraftstoffmenge zurückgeben, die er erhalten hat. Wenn das Auto mit weniger Kraftstoff zurückgegeben wird, als erhalten wurde, wird dem Mieter oder Fahrer die Kraftstoffdifferenz in Rechnung gestellt. Wenn das Fahrzeug mit mehr Kraftstoff zurückgegeben wird als erhalten, wird die Differenz nicht erstattet.
Die während der Mietzeit von den zuständigen Behörden wegen Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung durch den Fahrer verhängten Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters bzw. des Fahrers.
Jede Reservierung, die über die Website des Unternehmens vorgenommen wird, ist nur gültig, wenn sie per E-Mail vom Unternehmen bestätigt wird. Eventuelle Änderungsanfragen einer bereits bestätigten Reservierung müssen ausschließlich per E-Mail gestellt werden. Alle Änderungen sind nur gültig, wenn sie von ALPHA HELLAS bestätigt werden. Die Stornierung einer bereits bestätigten Buchung kann nur per E-Mail erfolgen.
Alle Reservierungen, die über die Website des Unternehmens vorgenommen werden, unterliegen den gleichen Mietbedingungen, die für alle Reservierungen gelten, wie sie hier ausdrücklich angegeben sind. Das Unternehmen verwendet die von den Benutzern der Website registrierten personenbezogenen Daten ausschließlich für die Verwaltung ihrer Reservierungen und ihrer Dienstleistungen. Weitere Informationen zum Schutz personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung des Unternehmens.
Bis zur Rückgabe des Autos haftet ausschließlich der Fahrer / Mieter für das Auto und für durch das Parken / Fahren entstehende Kosten bzw. Strafen
Der Verstoß gegen die vorstehenden Beschränkungen und Verbote durch den Mieter bzw. Fahrer führt zur Unwirksamkeit des Mietvertrages und der Mieter bzw. Fahrer ist einerseits zur unverzüglichen Rückgabe des Fahrzeugs an das Unternehmen, andererseits zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Mietbetrages verpflichtet. In diesem Fall erstattet das Unternehmen den bereits gezahlten Mietbetrag nicht zurück.
Die Gerichte von Thessaloniki sind für die Beilegung von Streitigkeiten zuständig, die sich aus der Auslegung der oben genannten Bedingungen oder aus der Anwendung der zwischen der Firma ALPHA HELLAS und dem Mieter oder Fahrer vereinbarten Fahrzeugmietbedingungen ergeben.
Falls Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Mail. Hier finden Sie unsere Kontaktdaten sowie ein Kontaktformular.
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